Nachlassregelung

Wir möchten Sie dazu  einladen, rechtzeitig aktiv zu werden und mit der Gestaltung Ihres Testaments alle rechtlichen Freiräume ausschöpfen. Das Ergebnis soll ganz in Ihrem Sinne sein, denn so können Sie  über Ihr eigenes Leben hinaus `die Zukunft (mit) gestalten´.

Die Talentengel Stiftung ist vom Finanzamt Paderborn als gemeinnützig anerkannt und deshalb von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet konkret, dass Ihr Erbe ohne steuerliche Abzüge dem von Ihnen festgelegten Zweck zu Gute kommt.  

Wenn Sie der Überlegung Raum geben möchten, ob Sie die Talentengel Stiftung im Rahmen Ihrer Nachlassregelung bedenken, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Selbstverständlich wird dieser Themenbereich mit Diskretion und, wenn gewünscht, mit der beratenden Unterstützung eines Notars oder Steuerberaters behandelt.