Spenden

Unterstützen Sie uns mit einer Spende!

Wenn Sie sich für eine Spende entscheiden, wird die Talentengel Stiftung diesen Betrag für die Förderung ihrer gemeinnützigen Zwecke oder für ein bestimmtes Projekt verwenden.

Die Talentengel Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Sie Ihre Spenden bis zu 20% Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt geltend machen können.

Bis zu einem Spendenbetrag von 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Für höhere Beträge erhalten Sie – sofern uns Ihre vollständige Adresse bekannt ist – nach Ihrer Zuwendung eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung).

Selbstverständlich senden wir Ihnen auch für Beträge unter 200 Euro auf Wunsch eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) zu.

Wenn Sie uns regelmäßig unterstützen, erhalten Sie von uns eine Gesamtspendenbescheinigung im Folgejahr Ihrer Einzahlung.

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Spenden zum Jahreswechsel

Liebe Spender, bitte beachten Sie, dass Lastschrifteinzüge per Onlinespende mit Spendenquittungswunsch für das laufende Jahr bis spätestens zum 17.12. vorliegen müssen. Ansonsten können wir einen zeitgerechten Einzug nicht garantieren.

Geldspenden per Überweisung, für die eine Spendenbescheinigung für das laufende Jahr ausgestellt werden soll, müssen spätestens am 31.12. einem unserer Konten gutgeschrieben sein. Für Geldspenden, die nach dem 31.12. bei uns eingehen, kann eine Spendenbescheinigung erst für das darauffolgende Jahr ausgestellt werden.

Unser kleines Verwaltungsteam bemüht sich, Zuwendungsbestätigungen zeitnah zu versenden. Gleichwohl dauert dies aber circa vier Wochen nach Spendeneingang auf unserem Konto.